1. Anmeldung und Abschluss einer Reise
Die Anmeldung ist schriftlich per Brief, Fax oder e-mail an den Reiseveranstalter zu schicken.
Mit der Annahme der Anmeldung durch den Reiseveranstalter kommt der Vertrag zustande.
Der Anmelder ist an seine Anmeldung gebunden.
Sollte der Anmeldende (Nr. 1 der Anmeldung) weitere Personen mit anmelden, erklärt dieser, den Vertrag im Namen und in Vollmacht aller in der Anmeldung aufgeführten Personen verbindlich abgeschlossen zu haben und übernimmt damit alle rechtlichen Konsequenzen der Reisebedingungen.
2. Zahlung und Aushändigung der Unterlagen
Kommt der Vertrag zustande, wird mit der Zusendung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 15% pro Person, jedoch höchstens € 300,00 fällig. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung erfolgt im Sinne von § 651 k Abs. 3BGB. Sie wird fällig wie im Einzelfall vereinbart und darf vor Reiseantritt verlangt werden. In den Buchungsbestätigung / Rechnung sind die Zahlungsmodalitäten angegeben.
Die noch fehlenden Reiseunterlagen werden frühestens drei Wochen vor Reiseantritt nach erfolgter Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4. Flugleistungen
Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich steuerrechtlich um die Vermittlung im Auftrage der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche und / oder gesetzliche Haftung des Veranstalters gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
5. Preisänderungen
Im Falle von nicht vorhersehbaren Preiserhöhungen, die nach Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden belastet werden, wenn mehr als 4 Monate zwischen der Bestätigung und dem Reiseantritt liegen. Die nachweisbaren Angaben wegen der Erhöhung sind mitzuteilen, wie die der Leistungsträger i.S. Beförderungskosten oder Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung, der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistungsänderung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhung von mehr als 5% oder erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mind. gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.
6. Reiserücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung, welche im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu erfolgen hat. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne den Reisevertrag zu stornieren, die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die sonstigen Aufwendungen verlangen.
Interkontinentale Flüge:
Die Gebühren können je nach Fluggesellschaft bis zu € 255 betragen bzw. bei Spezialtickets sogar die gesamten Flugkosten.
Bei Rücktritt der gebuchten Reise fallen folgende Kosten an:
- bis 40 Tage vor Reiseantritt € 50,00 pro Person
- 39 bis 25 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
- 24 bis 16 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
- 15 bis 08 Tage vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
- 07 bis 01 Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise der gesamte Reisepreis.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten von aha travel GBR anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren.
Bei Heliskibuchungen fällt der komplette Reisepreis der Buchung und eine entsprechende Kostenpauschale an.
Bei Gruppenreisen kommt es bei unterschreiten der Gruppen-größe zu geänderten Stornokosten bezogen auf den Einzel-fall und abhängig der Fluggesellschaft.
7. Umbuchung/Ersatzperson
Die Umbuchungsgebühr beträgt jeweils € 50,-- sowie weitere bereits durch den Leistungsträger angefallene Kosten.
8. Vorzeitige Abreise
Reist ein Teilnehmer früher zurück, sei es aus sonstigen zwingenden Gründen oder privater Art, kann keine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichung einer festgelegten Teilnehmerzahl einer Reise, ist AHA-Travel berechtigt, die Reise bis zu drei Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet, sofern der Kunde nicht ein Ersatzangebot in Anspruch nimmt.
10. Versicherungen
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, die nicht im Reisepreis enthalten ist.
11. Mängelgewährleistung
Weist die Reise Ihrer Meinung nach Mängel auf, so informieren Sie bitte unverzüglich die Reiseleitung oder Ihre Kontaktadresse in Deutschland. Geschieht das nicht, kann es zur Folge haben, dass Sie für die Mängel keine Ansprüche geltend machen können. Binnen einer Frist von 4 Wochen nach dem vertraglichen Ende einer Reise müssen die Ansprüche auf Schadensersatz ausdrücklich geltend gemacht werden.
12. Haftung
Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht ein für gewissenhafte Reisevorbereitung und sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen
Reiseleiter haben keine Vollmacht zur Anerkennung irgendwelcher Ansprüche.
Der Veranstalter hat für jeden Reisenden bei der R+V eine Versicherung zur Rückholung vom Urlaubsort bei evtl. Konkurs des Veranstalters abgeschlossen.
13. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter hat den Reisenden über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften und evtl. Änderungen darüber vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von aha travel GbR ist Aschaffenburg.
Sollten Teile dieser Bedingungen gegen Teile eines Gesetzes verstoßen, so werden hierdurch die sonstigen Bedingungen nicht unwirksam.
Veranstalter:
aha travel GbR, 63856 Bessenbach
Bankverbindung: Konto 8974 aha travel Wolfgang Peter, Volksbank Eppertshausen eG, BLZ 508 655 03.
USt-IdNr.: DE 225864571
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